Honorar
Fundament eines guten und vertrauensvollen Mandatsverhältnisses sind klare Vereinbarungen. Sie regeln den Leistungsumfang der Dienstleistungen, die genaue Aufgabenverteilung zwischen Steuerberater und Mandant und nicht zuletzt die damit verbundenen Honorare. Aufgrund unserer Unternehmensstruktur können wir ihnen ein vergleichsweise günstiges Angebot machen.
Fair und transparent
Das Honorar wird nach den Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgesetzt.
Ausgangsgröße (Gegenstandswerte) für die Ermittlung der
Honorare sind beispielsweise für:
- die Buchführung der Jahresumsatz oder die ggf. höhere Summe der Aufwendungen
- die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung) die Summe der Betriebseinnahmen oder die ggf. höhere Summe der Betriebsausgaben
- die Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte
Dabei richtet sich das Honorar nach dem Umfang der voraussichtlich anfallenden Arbeiten und dem Schwierigkeitsgrad.
Wie so eine Abrechnung aussehen kann, möchten wir ihnen in einer Probeabrechnung mal zeigen:
Sie sind Angestellter und verdienen brutto 40.000 € im Jahr. Zudem haben sie ein Kleinunternehmen mit einem Umsatz von 15.000 € und einem Gewinn von 10.000 €. Ihre Kosten bei uns betragen dann:
Einkommensteuererklärung 123,00 €
Anlage Nichtselbst. Arbeit 53,05 €
Umsatzsteuererklärung 48,50 €
Ermittlung der Einkünfte
aus selbst. Tätigkeit 235,50 €
Laufende Buchführung 326,40 €
Auslagen 20,00 €
Netto 806,45 €
Umsatzsteuer 19% 153,23 €
Brutto 959,68 €
Wir hoffen, ihnen mit diesem Beispiel einen Hinweis auf die Kosten geben zu können.
Die Kosten hängen allerdings von der Höhe der Einkünfte ab und können daher abweichen.
So ein Angebot setzt allerdings auch voraus, dass die Unterlagen in einem ordentlichen Zustand sind.
Sortierungsaufgaben müssen zusätzlich berechnet werden.