Unsere Mandanten

Wir sind erfahren, verlässlich sowie fokussiert auf gute Ergebnisse und wissen es zu schätzen, mit großartigen Mandanten zusammenzuarbeiten.



STEUERBERATER FÜR KLEINUNTERNEHMER

 
 

Unter den folgenden Umständen können Sie Mandant bei Leiwen & Meyer werden und von unserer Expertise profitieren: 

 

- Sie erzielen Einkünfte als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG (Umsatz < 22.000 € p.a.) 

oder 

- Sie erzielen ausschließlich Einkünfte aus umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen und sind nur jährlich zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet 

 

Zusätzlich dürfen Sie (oder ihr Ehegatte) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, sonstigen Einkünften wie Renten oder 

aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien erzielen. 

 

Außerdem dürfen Sie in ihrer Tätigkeit höchstens einen Angestellten auf 450€-Basis (bald 520€-Basis) haben. 

 

 

Von unserer Zusammenarbeit sind ausgeschlossen: 

 

- Unternehmer, die monatlich oder quartalsweise zur Abgabe von Ust-Voranmeldungen verpflichtet sind 

- Unternehmen, die mehr als nur 1 Angestellten auf 450€-Basis beschäftigen 

 

Uns ist bewusst, dass damit die meisten Unternehmen von der Zusammenarbeit mit Leiwen & Meyer ausgeschlossen werden. 

Wir haben über 90.000 Berufskollegen, von denen die meisten solche Fälle bearbeiten und ihre Prozesse darauf abgestimmt haben. 

 

Unsere Wunschmandanten sind bei diesen Berufskollegen aber eventuell nur eine kleine Nummer und finden zu wenig Beachtung. 

Wir bieten Ihnen daher an, eine volle Beratungsleistung und die Erledigung der Buchführungs- und Steuererklärungspflichten zu erhalten 

 

Unsere Wunschmandanten sind nebenberuflich Yoga-Lehrer*innen, Ernährungsberater*innen, verkaufen nebenberuflich handgemachte Güter 

oder erbringen sonstige Dienstleistungen im kleinen Rahmen und wollen von Buchhaltung und Steuererklärung nichts wissen. 

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie unser Wunschmandant sind? Dann lesen Sie im Bereich "Voraussetzungen" weiter. 

Sie sind sich nicht sicher, womit wir Ihnen alles weiterhelfen können? Dann lesen Sie im Bereich "Leistungsportfolio" weiter 

 

Das hört sich alles gut an, aber Sie haben Angst vor zu vielen Kosten? Sie glauben "Steuerberater kosten tausende von Euro jedes Jahr"? 

Dann lesen Sie im Bereich "Honorar" weiter. 



STEUERBERATER FÜR PRIVATLEUTE


Nicht in jedem Fall sind Sie als Angestellter, Beamter oder Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Steuererklärungspflicht ist an eine Vielzahl von Faktoren, wie beispielsweise bei Arbeitnehmern die Steuerklasse oder dem Empfang von Lohnersatzleistungen, bei Rentenempfängern die Höhe der Rente oder generell das Vorliegen weiterer steuerpflichtiger Einkünfte geknüpft. Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, prüfen wir gerne für Sie.

Sollte Erklärungspflicht bestehen, sind Sie grundsätzlich eigenverantwortlich dafür zuständig, diesen Pflichten nachzukommen. Dabei gilt eine Frist bis zum 31.07. des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres. Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02. des übernächsten Jahres.

Selbst wenn keine Pflicht zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung besteht, ist es oftmals sinnvoll, auf Antrag eine Veranlagung durch Abgabe einer Erklärung durchzuführen (sogenannte Antragsveranlagung) und so zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Dies rechnen wir gerne für Sie durch.

Gern prüfen wir für Sie, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Wir beraten Sie im Hinblick auf mögliche Steuerersparnispotenziale und erstellen Ihnen zeitnah und effizient Ihre private Einkommensteuererklärung.